Satzung

Im § 2 der Satzung ist Zweck der Stiftung festgehalten.

Zweck und Aufgabe der Stiftung, deren Tätigkeit seit ihrer Entstehung nicht auf die Erzielung von Gewinnen gerichtet ist, sind

  1. die Bekämpfung chronischer Suchterkrankungen sowie die Erfassung deren Bedingungskonstellationen, Vorzeichen, Kennzeichen und nachhaltigen Wirkungen. Mit dem Begriff Sucht sind nicht nur Abhängigkeitserkrankungen gemeint, sondern die Gesamtheit von riskanten, missbräuchlichen und abhängigen Verhaltensweisen in Bezug auf Suchtmittel (legale wie illegale) sowie nichtstoffgebundene Verhaltensweisen (wie pathologisches Glücksspiel und pathologischer Internetgebrauch etc.),
  2. die Entstigmatisierung von chronisch Suchtkranken und ihrer Angehöriger durch gezielte Medienarbeit und PR Aktivitäten,
  3. die Förderung der Wissenschaft und Forschung auf dem Gebiet der chronischen Suchterkrankungen sowie deren psychosozialen und sozioökonomischen Bedingungskonstellationen, wobei die Ergebnisse der Allgemeinheit zeitnahe zugänglich gemacht werden,
  4. die Wissensverbreitung, Beratung und Lehre auf dem Gebiet der chronischen Suchterkrankungen, u.a. auch die Förderung einer bestmöglichen Beratung und Behandlung von Menschen mit problematischen Konsummustern, Hochrisikokonsum bzw. suchtspezifischen Verhaltensweisen von Menschen mit allen Formen von Abhängigkeitsstörungen, -erkrankungen und deren Komorbiditäten,
  5. die Rehabilitation, (Re-)Integration und gleichberechtigte Teilhabe chronischer Suchtkranker in Gesellschaft, Beruf und Arbeit,

um damit einen Beitrag zum Wohl der Allgemeinheit zu leisten.